Vegetarische Bröckchen aus Sojabohnen, Erbsen, Karotten und Hagebutten
As kontrolliert biologischem Anbau
Für Hunde, die Schwierigkeiten mit tierischen Proteinen haben
Packungsgrösse: 150 g
Vegetarische Bröckchen aus Sojabohnen, ergänzt mit Erbsen, Karotten und Hagebutten aus kontrolliert biologischem Anbau. Ideal für Hunde, die Schwierigkeiten mit tierischen Proteinen haben oder Menschen, die ihrem Hund kein oder weniger Fleisch füttern möchten. Das Futter ist für Hunde ab 1 Jahr geeignet. Das Bio-Nassfutter ist eine vollwertige, nahrhafte und sehr schmackhafte Mahlzeit für Ihren Hund. Reines Bio-Futter und somit ohne Zusatz von chemische Duft-, Farb- und Geschmacksstoffe, Pestizide und GVO. Die besten resorbierbaren pflanzlichen Proteine wurden ausgewählt. So bekommt Ihr Hund genau das, was er braucht. Nassfutter ist reich an Feuchtigkeit und hilft Ihrem Hund, hydratisiert zu bleiben.
Yarrah – rein biologisch seit 1992
Das komplette Sortiment von Yarrah ist natürlich und rein biologisch – sämtliche Produkte sind frei von künstlichen Zusatzstoffen, Pestiziden und Geschmacksverstärkern. Bereits seit 1992 verarbeitet der niederländische Hersteller ausschliesslich Tiere, die ein besseres Leben hatten als solche aus grossen Mastbetrieben. Yarrah ist aus einer gesunden Unzufriedenheit über die Missstände im Tiernahrungsmarkt entstanden. Bio ist für den Hersteller kein Trend, sondern eine bewusste Entscheidung, um eine positive Veränderung auf den Weg zu bringen. Tierversuche sind selbstverständlich tabu.
EU Bio
Das EU-Bio-Label ist das europäische Zeichen für biologische Lebensmittel, die nach der Bio-Verordnung der EU produziert wurden. Das Label legt fest, wie pflanzliche und tierische Bio-Lebensmittel produziert werden: Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau sein. Es werden keine organisch-synthetischen Pflanzenschutz- oder chemisch-synthetischen Düngemittel verwendet. Gentechnikfreie Produktion. Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf sowie Lichtanspruch der Tiere. Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Bei der Behandlung von kranken Tieren sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen. Die Fütterung von Tiermehl ist verboten. Für die Kennzeichnung gilt, dass die Codenummer der Bio-Kontrolle und die Herkunft aller Zutaten (EU und Nicht -EU) gut sichtbar im Sichtfeld des EU-Bio-Logos auf dem Produkt angegeben werden müssen.